Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Heilpraktik (Psychotherapie), Psychologische Beratung & Coaching
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker (Psychotherapie)/Psychologischen Berater/Coach/Yogalehrer und Klient als Behandlungs- oder Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB - soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Beratungsvertrag für eine Psychologische Beratung/Coaching/Yogatraining kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Beraters/Coach/Yogalehrer, die Psychologische Beratung/Coaching/Yogatraining bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Berater zum Zwecke der psychologischen Beratung/Coaching/Training, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung/Coaching/Yogatraining und der angegeben Verfahren wendet.
Der Behandlungsvertrag für eine Psychotherapie kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers (Psych.), Zwecks Aufarbeitung/Behandlung seiner Psychischen Störungen (nach ICD11) innerhalb der Heilkunde annimmt und sich an den Heilpraktiker (Psych.) zum Zwecke der Psychotherapie, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der und der angegeben Verfahren wendet.
Der Heilpraktiker (Psychotherapie)/Psychologischen Berater/Coach/Yogalehrer ist berechtigt, einen Behandlungs- oder Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker (Psych.)/Berater/Coach/Trainer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten/behandeln kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktiker (Psych.)/Beraters/Coach/Trainer für die bis zur Ablehnung der Behandlung/Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannungsverfahren erhalten.
§ 2 Inhalt des Behandlungs- oder Beratungsvertrages
Die Psychologischen Berater/Coach/Trainer erbringen ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung/Coaching/Training, Entspannung und Prävention anwenden.
Der Heilpraktiker (Psych.) erbringt seinen Dienst gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Psychotherapie, Entspannung und Prävention anwendet.
Der Heilpraktiker (Psych.)/Psychologischen Berater/Coach/Trainer ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten/therapiert werden will, haben sie das dem Heilpraktiker (Psych.)/Psychologischen Berater/Coach/Trainer gegenüber zu erklären.
Heilpraktiker (Psych.)/Psychologische Berater/Coaches/Trainer dürfen keine Krankschreibungen vornehmen und keinerlei Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung der Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung sind Klienten nicht gesetzlich verpflichtet. Eine Beratung/Caching/Training ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung/Coaching/Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung/Coaching/Training im Sinne des Klienten bestimmend sein. Der Psychologischen Berater/Coach/Trainer ist berechtigt, die Beratung/Coaching/Training zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn Klient die Beratungsinhalte verneinen.
§ 4 Honorierung der Psychotherapie/ Psychologischen Beraters/Coach/Trainer
Die Psychotherapie/Psychologischen Berater/Coach/Trainer haben für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Therapeuten/Berater und dem Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Therapeuten/Psychologischen Beraters/Coaches/Trainer aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse der Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 gelten nicht.
Das Honorar ist nach jeder Sitzung von dem Klienten in bar oder EC-Karte (keine Kreditkarte) zu bezahlen. Die geleisteten Zahlungen werden auf Wunsch am Ende jeden Monats oder zum Jahresende in einer Rechnung aufgelistet und dem Klienten ausgehändigt oder per E-Mail zugeschickt. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten sowie den Beratungszeitraum. Bei einer Psychotherapie enthält die Rechnung zusätzlich noch die Diagnose, die Leistung, die Gebührenziffer und den Faktor. Bei Videosprechstunden ist der Betrag der gebuchten Sitzungsdauer vorab per PayPal zu begleichen. Sollte die gebuchte Zeit der Videosprechstunde überschritten werden, ist der zusätzliche Betrag bis zu 1 Stunden nach Sitzungsende per PayPal zu begleichen. Bei Buchung einer Meta-Persönlichkeitsanalyse inkl. Beratungszeit, ist der gesamte Betrag direkt bei Buchung fällig.
Der Klient ist darüber informiert, dass der Therapeut/Psychologische Berater/Coach/Trainer keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem Klienten selbst zu bezahlen.
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 50 % des gebuchten Zeitaufwandes. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt.
Termine, die von Seiten der Psychologischen Berater/Coaches/Trainer abgesagt werden müssen, werden den Klient nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Psychologischen Berater/Coach/Trainer. Diese schulden auch keine Angabe von Gründen.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Psychologischen Beratern/Coaches/Trainer nicht gestattet.
§ 5 Vertraulichkeit der Behandlung/Beratung
Heilpraktiker (Psych.)/Psychologische Berater/Coaches/Trainer behandeln die Klienten Daten vertraulich und erteilen bezüglich der Inhalte der Gespräche und Psychotherapie/Beratungen/Coachings/Trainings, Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten.
Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn Heilpraktiker (Psych.)/Psychologische Berater/Coaches/Trainer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet sind – beispielsweise durch Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig sind. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Psychotherapie/Beratung/Coaching/Training, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen den Heilpraktiker (Psych.)/Berater/Coaches/Trainer oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Heilpraktiker (Psych.) und Psychologische Berater (außer Coaches/Trainer) führen Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte zu; sie können eine Herausgabe dieser Handakte verlangen. Absatz 2. bleibt davon unberührt.
Sofern der Klient eine Akte über die Behandlung/Beratung verlangt, erstellt der Heilpraktiker (Psych.)/Berater diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.
§ 6 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungs- oder Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandluns- oder Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungs- oder Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
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Marion Adam